Schön, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben.

Auf dieser Seite erhalten Sie neben einem Überblick über meine Leistungen gleich ein paar Tipps, wie Sie einen Teil der Kosten vom Staat zurückerhalten!


Sollten Sie eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten bei mir in Auftrag geben, haben Sie die Möglichkeit, diese zu 20% unmittelbar von Ihrer Steuerschuld abzuziehen:

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

  • Aufhängen von Bildern, Regalen, Lampen usw.

  • Gartenpflege innerhalb des Grundstücks wie Rasen mähen, Baumpflege oder Hecken schneiden

  • Fußwegreinigung und Winterdienst (inkl. Streumittel)

  • Veranlassung oder Durchführung von Schutzmaßnahmen bei Frostgefahr

  • Treppen- und Straßenreinigung

  • Vorsortierung von Abfällen und Entsorgung (z.B. Gartenabfälle, Laub)

  • Pflege von Bodenbelägen, Fenster, Türen, Haushaltsgeräte

  • Leuchtmittel-Wechsel o.ä.

  • Umzugshilfe

  • Hilfestellung bei Heimwerkerprojekten

Der Höchstbetrag für diese haushaltsnahen Leistungen liegt bei EUR 20.000,00 im Jahr, wodurch Sie einen Betrag von EUR 4.000,00 im Jahr zurückerhalten können.*

Handwerkerleistungen:

  • Auf- und Abbau von Möbeln, Küche o.ä.

  • Beheben kleinerer Schäden

  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich, Laminat usw.

  • Gartenbaumaßnahmen (Wege, Zäune o.ä. Anlegen)

  • Austausch/Einbau von Fenstern, Türen o.ä.

  • Montage/Reparatur von Insektenschutzgittern, Kellerschacht-Abdeckung o.ä.

  • Pflasterarbeiten im Aussenbereich

Der Höchstbetrag für diese Handwerkerleistungen liegt bei EUR 6.000,00 im Jahr, wodurch Sie zusätzlich einen Betrag von EUR 1.200,00 im Jahr zurückerhalten können.*

 

*Eine Liste der möglichen Tätigkeiten finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums in einem Anwendungsschreiben (PDF-Datei ab Seite 27). Ausführliche Informationen zu den absetzbaren haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen finden Sie beispielsweise auf www.finanztip.de unter den hinterlegten Links.#

#Stand: Januar 2016